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Sicherlich kennen Sie die Schwierigkeit, eine Mieterhöhung so zu begründen, daß Ihr Mieter
problemlos zustimmt. Das Gesetz läßt Sie dabei jedoch im Stich und verlangt fast unerfüllbare
Nachweise in Form von:
Einen Mietspiegel gibt es in unserem Vereinsgebiet glücklicherweise nicht. Mietspiegel haben eine
Nivellierungstendenz nach unten und werden immer mit Zeitverzögerung veröffentlicht. Sie
verzerren eher den Blick auf die tatsächlichen Mietpreise in einer Stadt.
Die Erstellung eines Sachverständigengutachtens kostet in unserer Region mittlerweile zwischen
EUR 1.000,-- bis 1.500,--, was bei einer Mieterhöhung von EUR 20,-- bis 30,-- pro Monat
natürlich völlig unwirtschaftlich ist.
Wie schwierig es ist, Vergleichsmieten bei Nachbarn und Bekannten zu erfahren, wissen Sie sicherlich -
vielfach aus leidvoller eigener Erfahrung.
Leider konnten wir Ihnen in der Vergangenheit als örtlicher HWG-Verein auch kaum helfen, weil wir
keine aktuellen Vergleichsmietensammlung besaßen. Dieses Defizit haben wir nun durch die Erstellung
eines Mietkatasters für unser Vereinsgebiet beseitigt.
Um das Kataster akutuell zu erhalten sind wir jedoch ständig auf Ihre Hilfe angewiesen. Füllen
Sie bitte unseren interaktiven Fragebogen
(für jede Wohnung ein eigenes Blatt) aus und senden Sie ihn unterschrieben an uns zurück. Die Daten
werden dann in einen Computer eingegeben, aus dem wir sie zur Erstellung von Vergleichsmieten abrufen
können. Bei der Herausgabe dieser Daten wird der Name des Vermieters oder Mieters nicht genannt,
lediglich das Objekt muß einwandfrei identifizierbar sein (z.B. Ladenburg, Kirchenstr. 7, I OG links).
Offizielle Stellen haben keinerlei Zugriff auf das Kataster!
Mieten, die erst vor kurzem abgeschlossen oder neu vereinbart wurden, sind besonders interessant; sie
ermöglichen den Nachweis der üblicherweise gezahlten Entgelder auf neuestem Stand.
Mieten, die seit Jahren unverändert und besonders niedrig sind, werden von uns ebenfalls bearbeitet.
Diese bieten sehr rasch eine Chance für Sie tätig zu werden und Ihnen die Vergleichsmieten zu einer
angemessenen Mietzinsangleichung zur Verfügung zu stellen.
Unser Kataster ist nun seit einer Zeit aktiviert und wir haben eine Anzahl von Mieten der verschiedensten
Kategorien gespeichert. Als Mitglied können Sie Vergleichsmieten von Ihrem Verein beziehen, allerdings
nur dann, wenn Sie Ihre eigenen Mieten vorher in das Mietkataster eingegeben haben. Ein juristisch
einwandfreies Anschreiben und einen Einverständnisbogen erhalten Sie auf Wunsch ebenfalls von uns. Dort
können Sie die entsprechenden Vergleichsmieten und den neuen Mietzins eintragen und so an Ihren Mieter
weitergeben. Eine kleine kostendeckende Gebühr erheben wir für die EDV-Kosten sowie Formulare und
Porto. Wenn Sie die Mieterhöhung nicht selbst durchführen möchten, können Sie natürlich
bei unserem Vertragsanwalt auch eine juristisch einwandfreie Mieterhöhung auf neutralen Vereins- oder
Anwaltskopfbögen unter Zuhilfenahme der Katasterinformation für eine relativ geringe Gebühr
durchführen lassen (siehe Preisliste).
Ein Mietkataster ist allerdings kein Mietspiegel, den wir ja auch vermeiden wollen, siehe oben. Sie erhalten
also nicht einen Ausdruck sämtlicher gespeicherter Mietdaten, weil das auch gegen das Datenschutzgesetze
verstoßen würde. Sie teilen uns lediglich mit, welche Miete Sie für eine Ihrer Wohnungen
erzielen möchten oder um welchen Betrag Sie erhöhen wollen und wir versuchen Ihnen mindestens
3 Vergleichsmieten dieser Höhe zukommen zu lassen. Einen statistischen Durchschnitt der Mietpreise
für unser Vereinsgebiet können und wollen wir nicht ermitteln, denn dies würde die
Gestaltungsmöglichkeiten für Sie einengen.
Mit einer auf hohem Niveau ständig fortgeschriebenen Sammlung sind wir jetzt endlich in der Lage, Ihnen die
vom Gesetzgeber vorgeschriebenen Vergleichsmieten für ein juristisch einwandfreies Mieterhöhungsverlangen
zur Verfügung zu stellen. Vor den Gerichten sind Vergleichsmieten aus unserem Kataster anerkannt worden.
Nun sind Sie an der Reihe; bitte stellen Sie uns Ihre aktuellen Daten möglichst bald zur Verfügung, indem
Sie die Mietkatasterblätter
umgehend ausgefüllt an uns zurücksenden. Bitte bedenken Sie auch, daß wir fairerweise nur den Mitgliedern
Mietkatasterzahlen geben können, die sich auch durch die Bekanntgabe von Zahlen daran beteiligt haben.
Sollten sich nach einiger Zeit Änderungen in Ihrem Objekt wie Mieterhöhungen, Verbesserungen der
Ausstattung usw ergeben, so bitten wir um Zusendung eines entsprechenden Nachtrags. Dazu müssen Sie
nicht das ganze Objekt erneut beschreiben, denn das haben wir ja gespeichert. Wir benötigen lediglich die
Bennenung des Mietobjektes und die Veränderungen, z.B. neue Miete.
Der Vorstand hofft weiterhin auf eine breite Beteiligung aller Mitglieder an der Erhaltung des Mietkatasters für
Ladenburg und Umgebung. Nur ein aktuelles Kataster ist bei Mieterhöhungsbegehren von Nutzen. Nutzen Sie daher
unseren Online-Fragebogen
zur Übermittlung Ihrer Angaben für unser Kataster.
Weitere Fragen zum Mietkataster beantworten wir gerne, schreiben Sie uns an:
hluftladenburg@aol.com oder
j.hoehn@kanzleihoehn.de.